Implantatpass

Ein Implantatpass oder Implantatausweis ist seit 2015 jedem Patienten auszuhändigen, der ein Implantat oder bestimmtes Gerät während einer Operation eingesetzt bekommen hat. Verpflichtend ist dies für Herzschrittmacher, Herzklappen, Gefäßprothesen, Gelenkersatzimplantate oder auch Brustimplantate. Der Implantatpass wird in Papierform erstellt und beinhaltet Angaben zum Patienten, Bezeichnung, Seriennummer sowie Hersteller des eingesetzten Implantats oder Geräts. Hinzu kommen Informationen über die Lage des Medizinprodukts, Datum, Ort, Einrichtung und Name des Verantwortlichen der Implantation. Den Implantatausweis müssen Sie nicht beantragen, sondern dieser wird von der entsprechenden Einrichtung ausgestellt. Ziehen Sie beispielsweise eine Brustvergrößerung mit Implantaten in Betracht, stellt Ihnen die Aestheticum Praxisklinik einen entsprechenden Implantatpass aus.

Wichtig wird ein Implantatausweis beispielsweise am Flughafen. Patienten mit einem Herzschrittmacher dürfen aufgrund der elektromagnetischen Strahlung beispielsweise nicht von einem Durchgangsmetalldetektor untersucht werden. Sollte der Metalldetektor zudem anschlagen, kann der Patient mittels des Implantatpasses vorweisen, dass er ein künstliches Hüft- oder Kniegelenk besitzt. Aber auch in anderen Situationen ist der Implantatausweis nützlich. Das Dokument enthält wichtige Informationen, die im Falle einer medizinischen Untersuchung von Nutzen sein können. Anhand der Daten kann das medizinische Personal bei einem Notfall auf diese zugreifen und dementsprechend handeln. Gerade auf Reisen und im Ausland kann das Mitführen des Implantatpasses daher von Vorteil sein. Hinzu kommt, dass im Falle eines Produktrückrufes anhand des Ausweises überprüft werden kann, ob das Implantat von dem Rückruf betroffen ist.