Schönheitschirurgie: Vorsicht bei dieser Bezeichnung

Zwischen der sogenannten Schönheitschirurgie und der Fachrichtung der plastisch-ästhetischen Chirurgie gibt es gravierende Unterschiede, die Patientinnen und Patienten beachten sollten, wenn sie sich für eine Behandlung interessieren. Das wichtigste vorweg: Die „Schönheitschirurgie“ ist keine medizinische Fachrichtung und auch die Berufsbezeichnung „Schönheitschirurg“ ist nicht besonders geschützt. Das bedeutet, dass sich grundsätzlich jeder Arzt als Schönheitschirurg bezeichnen könnte – auch solche, die keine Weiterbildungen im Bereich plastisch-ästhetischer Operationen besitzen. Im Gegensatz dazu steht die plastisch-ästhetische Chirurgie, die mit dem „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ ein eigenes Weiterbildungsfeld besitzt, das eine Spezialisierung innerhalb einer umfangreichen, mehrjährigen Ausbildung voraussetzt. Die Ästhetische Chirurgie befasst sich dabei mit allen formverändernden Eingriffen, deren Durchführung vom Wunsch der betroffenen Person ausgeht.

Was bedeutet das für den Besuch und die Behandlung in der Aestheticum Praxisklinik? Das Vertrauen in die Fähigkeiten des Arztes oder der Ärztin, der Sie sich anvertrauen, ist vollkommen zu Recht ein sehr wichtiges Auswahlkriterium. Ihr behandelnder Arzt, Dr. Marcus Schlichter, ist Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie und verfügt damit über die nötigen Qualifikationen sowie langjährige Erfahrung für die passende Beratung und Behandlung nach aktuellen medizinischen Maßstäben. Den beruflichen Werdegang von Herrn Dr. Schlichter finden Sie auf der Seite zum Thema Ihrer persönlichen Betreuung.